Zielgruppe
Beschäftigte mit Tätigkeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, Absturzkanten oder mit PSAgA
Umfang
ca. 30 Min. · 16 Module
Format
Online, selbstgesteuert
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Lernziele
- Absturzgefahren erkennen und beurteilen,
- geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip auswählen,
- Arbeitsmittel und PSAgA sicher verwenden,
- Anschlagpunkte, Pendelsturz und Freiraum berücksichtigen,
- PSAgA kontrollieren und bei Mängeln richtig handeln,
- bei Absturz, Hängetrauma und Rettung richtig reagieren.
Kursinhalt
01 Ziel und Einordnung 5 Min.
02 Warum Abstürze so gefährlich sind 5 Min.
03 Begriffe und Grenzbereiche 5 Min.
04 Typische Tätigkeiten und Ursachen 5 Min.
05 Schutzmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge 5 Min.
06 Arbeitsmittel sicher einsetzen 5 Min.
07 PSAgA verstehen 5 Min.
08 Anschlagpunkt, Pendelfall und Freiraum 5 Min.
09 Kontrolle vor jeder Benutzung 5 Min.
10 Sichere Benutzung der PSAgA 5 Min.
11 Arbeitsorganisation vor Ort 5 Min.
12 Rettungsplan und Hängetrauma 5 Min.
13 Notfall und Erste Hilfe 5 Min.
14 Praxisfall: Dacharbeit 5 Min.
15 Die zehn wichtigsten Regeln 5 Min.
Rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere §§ 5 und 12
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere §§ 3, 9 und 12 sowie Anhang 1
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere Anhang Nummer 2.1
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), insbesondere § 3
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, insbesondere §§ 4, 24 und 29 bis 31
ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“
DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“
DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe – Notfallsituation Hängetrauma“
DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“
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