Pflichten

Arbeitsschutzunterweisung: Pflichten, Intervalle und Inhalte

Wer unterweisen muss, wann es fällig ist und welche Inhalte in jeden Betrieb gehören.

Wer ist verantwortlich?

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung (§ 12 ArbSchG, § 13 ArbSchG). Er kann unterweisen oder geeignete Personen beauftragen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte oder qualifizierte externe Dienstleister. Bei Fachunterweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen) sollte die Person fachlich kompetent sein.

Wann ist eine Unterweisung Pflicht?

  • Bei Eintritt: Vor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens in den ersten Tagen.
  • Bei Änderungen: Neuer Arbeitsplatz, neue Maschine, neuer Stoff, geänderte Abläufe.
  • In angemessenen Abständen: Regelmäßige Auffrischung, oft jährlich für allgemeine Themen.
  • Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen: Wiederholung, wenn Anlass besteht.

Die DGUV Vorschrift 1 fordert wirksame Unterweisungen als Teil der präventiven Organisation. Die DGUV Regel 100-001 verlangt Anpassung an Arbeitsplatz und Gefährdungen.

Typische Intervalle in der Praxis

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung: jährlich oder alle 2 Jahre
  • Gefahrstoffe: bei neuen Stoffen sofort, sonst jährlich oder nach TRGS 510
  • Brandschutzhelfer: Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre
  • PSA: bei neuer Ausrüstung und in angemessenen Abständen
  • Ersthelfer: gesetzlich festgelegte Auffrischungsintervalle in Präsenz

Exakte Fristen hängen von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsgröße ab. Dokumentieren Sie das gewählte Intervall und halten Sie es ein.

Pflichtinhalte der allgemeinen Unterweisung

  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, soweit relevant
  • Typische Gefährdungen im Betrieb
  • Verhalten bei Unfällen, Störungen, Notfällen
  • Meldewege zu Vorgesetzten, FaSi, Betriebsarzt
  • Nutzung von Arbeitsmitteln und PSA
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze

Zusätzlich brauchen Sie themenspezifische Unterweisungen je nach Tätigkeit. Unser Kurs Allgemeine Unterweisung online deckt die Basis ab.

Digital oder Präsenz?

Beides ist möglich, wenn wirksam und dokumentiert. Für Standardwissen eignet sich digitale Unterweisung. Betriebsspezifische Ergänzungen erfolgen oft in kurzer Präsenzrunde. Details: Online-Unterweisungen rechtssicher.

Nein. Unterweisungen müssen zur Tätigkeit passen. Büro, Produktion und Lager haben unterschiedliche Gefährdungen und brauchen angepasste Inhalte.
Ja. Jede Person, die in Ihrem Betrieb tätig ist, muss unterwiesen werden. Nachweis und Zuweisung über die gleichen Prozesse wie für Festangestellte.

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